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Mit TST zum Erdbaumaschinenführer |
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| Ausgangslage |
Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 500
3.2 Beauftragung Der Unternehmer darf mit der selbstständigen Anwendung von Lastaufnahmeeinrichtungen nur Personen beauftragen, die mit diesen Aufgaben vertraut sind
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| Auswirkung |
Personen- oder Sachschäden reguliert die Betriebshaftpflicht bzw. die Berufsgenossenschaft nur, wenn der Erdbaumaschinenführer nachweislich nach der BGR 500 ausgebildet ist und eine schriftliche Beauftragung vorliegt.
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| Unsere Lösung |
Auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift „Betreiben von Arbeitsmitteln" - BGR 500 haben wir für Sie Lehrgangsinhalte erarbeitet, die Ihnen im Umgang mit Erdbaumaschinen mehr Sicherheit geben.
Nach Beendigung des Lehrgangs und bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Fahrausweis.
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Inhalte
- Allgemeines Wissen über Erdbaumaschinen
- BG Vorschriften sowie BG Grundsätze
- Fahrzeugpflege und -wartung durch den Fahrer
- Typische Unfallsituationen
- Theoretische Prüfung
- Praktischer Fahrunterricht
- Praktische Fahrprüfung
Termine und Auskünfte geben wir Ihnen gerne.
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